AfA-OWL - Freitag, 18. Mai 2012
Druckversion der Seite: News Detailanzeige
URL: afa.spdowl.de/aktuelles/news-detailanzeige/

Montag, 19. Dezember 11 um 10:30 Alter: 151 Tag(e)
Kategorie: Arbeitsmarkt

Minister Schneider-Auch Mini-Jobber haben Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen


Bundesratsinitiative des Landes NRW zur Reform der 400-Euro-Jobs
Das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen teilt mit:

Die nordrhein-westfälische Landesregierung will die mehr als sieben Millionen Menschen in geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen in Deutschland - die sogenannten Mini-Jobberinnen und Mini-Jobber - besser absichern. „Rund 40 Prozent von ihnen arbeiten wöchentlich mehr als zwölf Stunden. Mittlerweile gibt es dadurch immer mehr Stundenlöhne von nur vier, fünf oder sechs Euro. Das heißt: Immer mehr Arbeit für das gleiche Geld!“, so Arbeits- und Sozialminister Guntram Schneider heute (16. Dezember 2011) bei der Einbringung seiner Bundesratsinitiative zur Regulierung der geringfügigen Beschäftigung in Berlin. „Wir wollen dies ändern, weil wir der Auffassung sind: Auch geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf gute Arbeitsbedingungen. Die Bundesregierung scheint dies aber zu ignorieren“, sagte Schneider.

Kern des nordrhein-westfälischen Gesetzentwurfs ist eine Begrenzung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 12 Stunden. Damit soll verhindert werden, dass Minijobbende immer mehr Arbeitsstunden für das gleiche Geld arbeiten müssen - in der Praxis kommt es bereits zu Stundenlöhnen von vier bis sechs Euro. Durch eine Deckelung der 400-Euro-Jobs auf maximal 12 Stunden pro Woche, ergäbe sich ein Stundenlohn von rund 8,50 € brutto.

Die Einhaltung der wöchentlichen Arbeitszeit soll von den Behörden zur Bekämpfung der Schwarzarbeit (Betriebsprüfdienst der Rentenversicherung und Zoll) überprüft werden. Wird die 12-Stunden-Grenze überschritten, läge eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung vor.

Geringfügig Beschäftigte sind arbeitsrechtlich reguläre Teilzeitbeschäftigte. In der Praxis kommt es allerdings häufig zu massiven Verstößen gegen das Arbeits- und das Arbeitsschutzrecht. „Dazu gehören: keine Zahlung des arbeitsrechtlich zustehenden Entgelts, kein bezahlter Urlaub, keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und Missachtung von Mutterschutzvorschriften“, so der nordrhein-westfälische Arbeitsminister.

Nach dem NRW-Gesetzentwurf sollen solche Gesetzesverstöße dazu führen, dass die Mini-Jobs nicht mehr steuer- und sozialversicherungsrechtlich begünstigt werden, die Arbeitgebenden also die vollen Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssten.

Darüber hinaus werden weitere Vorschriften eingeführt, die insbesondere die Information aller Beschäftigten - nicht nur der geringfügig Beschäftigten - verbessern. Arbeitsminister Guntram Schneider: „Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen nicht weiter unter dem Fehlverhalten ihrer


Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
Tel.: 0211 855-5
Fax: 0211 855-3211